Vor ein paar Tagen hatte ich schon kurz die Genehmigung des persönlichen Budgets erwähnt. Heute möchte ich mal versuchen, dieses komplexe Thema zu erklären. Bisher war die Situation so, dass die Krankenkasse 70h/Woche Intensivpflege genehmigt hatte. Diese wurde von einem Kinderpflegedienst durchgeführt. Die Einteilung der Schwestern wurde vom Pflegedienst vorgenommen. Wir konnten zwar Wünsche angeben, diese konnten aber leider nicht immer erfüllt werden. Grund war zum einen Personalmangel und zum anderen unsere Bedingung, dass nur bestimmte Schwestern Dienst bei uns machen. Hintergrund ist zum einen, dass die Schwester in unseren Familienalltag zwangsläufig integriert wird und zum anderen müssen wir grenzenloses Vertrauen haben, dass die Schwester nachts, wenn wir schlafen, die richtigen Entscheidungen trifft. Also kamen für uns nur Menschen in Betracht, die wir gut kennen. Diese Bedingung war für den Pflegedienst ursprünglich kein Problem. Jedoch stellte sich sehr schnell heraus, dass so die genehmigten Stunden niemals abdeckbar waren. Also suchten wir nach einer Alternative, um flexibler zu werden. Hier kam nun das persönliche Budget ins Spiel. Beim pB bezahlt die Krankenkasse einen vorher kalkulierten Betrag an uns aus und wir kümmern uns um alles selber. Wir werden Arbeitgeber für das Personal und erstellen unseren Dienstplan selbst. So sind wir natürlich wesentlich flexibler, da wir uns das Personal so aussuchen können, dass es in den Dienstplan gut reinpasst. Im April werden wir zunächst mit Minijobs auf 400,00 €-Basis starten und ab Mai dann eine festangestellte Kinderkrankenschwester und 6-7 verschiedene Teilzeitkräfte beschäftigen. Damit können wir die genehmigten Stunden dann fast vollständig abdecken und Marion hat endlich eine ordentliche Entlastung.
Der Weg bis zur Genehmigung war nicht ganz leicht. Die Vorbereitungen haben viele Stunden Arbeit gekostet, besonders die Beschaffung der ganzen Informationen und die Kalkulation des Bedarfs. Nachdem der Antrag dann endlich bei der Krankenkasse vorgelegt werden konnte, begann das große Warten. Das Thema pB gibt es zwar schon seit 2001, seit 2008 ist es ein gesetzlicher Anspruch, es wird jedoch noch sehr wenig genutzt. Die Krankenkasse war mit dem Antrag jedoch gut beschäftigt, da kaum Erfahrungen vorhanden war. Letztlich waren einige Gespräche notwendig, um die Sache zu erklären. Dann kam zunächst das Signal, wir machen dass, es geht nur noch um die Feinabstimmung. Ein paar Tage später kam dann die Retourkutsche, so, wie wir das machen wollen, geht das nicht. Letztlich konnte die Kasse aber nicht mehr zurück und hat nun im Zuge einer Einzelfallentscheidung das pB genehmigt.
Die Hauptproblematik liegt nun an der Ausarbeitung einer so genannten Zielvereinbarung. In dieser werden alle Eckpunkte, wie in einer Art Vertrag, festgehalten. Diese Zielvereinbarung gestaltet sich aber sehr schwierig, da natürlich alle Möglichkeiten geregelt werden müssen, auch wenn diese zum Teil Bereiche berührt, über die wir im Moment nicht nachdenken wollen. Zum einen muss für die festangestellte Krankenschwester garantiert sein, dass sie monatlich Ihr Gehalt bekommt, egal, ob Jana zu Hause oder in der Klinik betreut werden muss. Dann muss auch geregelt werden, was passiert, wenn Jana die OP nicht überleben sollte oder danach so schwer krank sein sollte, dass sie nicht zu Hause gepflegt werden kann. Für diesen Fall muss zumindest für die Zeit einer regulären Kündigungsfrist das Gehalt weitergezahlt werden. Die Kalkulation, die ich erstellt habe, garantiert der Krankenkasse aber auf der anderen Seite eine Kostenersparnis von über 30% pro Monat. Es bleibt spannend.
Bisher haben wir außer der telefonischen Zusage jedoch noch keine Zielvereinbarung vorliegen – am 01.04. soll es aber schon losgehen. Ich hoffe, dass alles gut geht und werde weiter berichten.
Der Weg bis zur Genehmigung war nicht ganz leicht. Die Vorbereitungen haben viele Stunden Arbeit gekostet, besonders die Beschaffung der ganzen Informationen und die Kalkulation des Bedarfs. Nachdem der Antrag dann endlich bei der Krankenkasse vorgelegt werden konnte, begann das große Warten. Das Thema pB gibt es zwar schon seit 2001, seit 2008 ist es ein gesetzlicher Anspruch, es wird jedoch noch sehr wenig genutzt. Die Krankenkasse war mit dem Antrag jedoch gut beschäftigt, da kaum Erfahrungen vorhanden war. Letztlich waren einige Gespräche notwendig, um die Sache zu erklären. Dann kam zunächst das Signal, wir machen dass, es geht nur noch um die Feinabstimmung. Ein paar Tage später kam dann die Retourkutsche, so, wie wir das machen wollen, geht das nicht. Letztlich konnte die Kasse aber nicht mehr zurück und hat nun im Zuge einer Einzelfallentscheidung das pB genehmigt.
Die Hauptproblematik liegt nun an der Ausarbeitung einer so genannten Zielvereinbarung. In dieser werden alle Eckpunkte, wie in einer Art Vertrag, festgehalten. Diese Zielvereinbarung gestaltet sich aber sehr schwierig, da natürlich alle Möglichkeiten geregelt werden müssen, auch wenn diese zum Teil Bereiche berührt, über die wir im Moment nicht nachdenken wollen. Zum einen muss für die festangestellte Krankenschwester garantiert sein, dass sie monatlich Ihr Gehalt bekommt, egal, ob Jana zu Hause oder in der Klinik betreut werden muss. Dann muss auch geregelt werden, was passiert, wenn Jana die OP nicht überleben sollte oder danach so schwer krank sein sollte, dass sie nicht zu Hause gepflegt werden kann. Für diesen Fall muss zumindest für die Zeit einer regulären Kündigungsfrist das Gehalt weitergezahlt werden. Die Kalkulation, die ich erstellt habe, garantiert der Krankenkasse aber auf der anderen Seite eine Kostenersparnis von über 30% pro Monat. Es bleibt spannend.
Bisher haben wir außer der telefonischen Zusage jedoch noch keine Zielvereinbarung vorliegen – am 01.04. soll es aber schon losgehen. Ich hoffe, dass alles gut geht und werde weiter berichten.